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Von Monstern, Bestien und Mitgeschöpfen - Das Bild vom Tier im Mittelalter

Kulturhistorisches Seminar
Löwen, Füchse, Affen, Adler, Hunde, Hirsche und Schlangen, das Lamm und die Taube, aber auch Drachen, Monster und Chimären: Bilder all dieser Wesen »bevölkern« seit alters her Kirchen, Klöster, religiöse Traktate wie auch Stundenbücher und regen die Phantasie der Betrachter an.
Als Teil der Schöpfung gehören die Tiere zur mittelalterlichen Naturauffassung, in der sich die Gesamtheit der Ordnung Gottes widerspiegelt. So kennt die Bibel nicht nur die Tiere an der Krippe oder die Tierpaare in der Arche, auch ein¬zelne Wesen, wie der Fisch in der Jonasgeschichte, die Füchse, Hirsche und Gazellen oder die klugen wie auch duldsamen Esel, die das Alte wie Neue Testament bevölkern.
Schon in der frühchristlichen Zeit wurde den Tieren - im sog. »Physiologos« aus dem 5. Jahrhundert - neben konkreten Beobachtungen zu Aussehen und Verhalten - ein bestimmter Symbolgehalt und eine speziell christliche Deutung als Richtschnur für ein gottgefälliges Leben zugeschrieben. So finden sich viele wundersame Wesen und Tiere auch in der mittelalterlichen Kunst wieder.
Zumeist galten Tiere jedoch als seelenlos und gehörten zu jenem Teil der Welt, den sich - gemäß dem biblischen Wort der Genesis - der Mensch »untertan« machte. Erst der hl. Franziskus erkannte die Mit-Geschöpflichkeit der Tiere und begegnete ihnen entsprechend mit Respekt und Hingabe. Was Bernhard v. Clairvaux noch als »Kinderei« verurteilte, gewann bei Franziskus eine neue Wertigkeit und ermöglicht so uns Menschen, sich als Teil der gesamten Schöpfung zu erleben.

Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 116 / DZ 109 (88,75 / 85,25) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 93 (77,25) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.