Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende an Veranstaltungen der Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn 

Stand: 01.08.2020

 

 I. Geltungsbereich, Allgemeines 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Bildungshäuser und Akademien des 
    Erzbistums Paderborn (KdÖR) 
    vertreten durch den Generalvikar, 
    Domplatz 3, 
    33098 Paderborn 
             (auch: Veranstalter). 

    Sie bilden den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn mit einem Teilnehmenden einer Veranstaltung. 
  2. Veranstaltungen, zu denen Dritte als alleinige Veranstalter in die Räumlichkeiten der Bildungshäuser und Akademien einladen, sind nicht Veranstaltungen der Bildungshäuser und Akademien. Insoweit treten die Bildungshäuser und Akademien lediglich als Vermittler auf. 

  3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB nicht etwas anderes ergibt, der Textform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login auf der Homepage des Bildungshauses/der Akademie). Eine strengere Form als bei Vertragsschluss verwendet, wird nicht gefordert. Erklärungen der Bildungshäuser und Akademien genügen der Textform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 

 

II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages 

  1. Die Anmeldung (Vertragsangebot) soll, soweit in der Veröffentlichung nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt benannt ist, spätestens bis 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt. Anmeldungen sind auch telefonisch möglich. Auch dabei kommt ein Vertrag im Sinne von II. 3 zustande. 
  2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen einschließlich dieser AGB verbindlich an und verpflichtet sich zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrags. Der Teilnehmende beachtet die Hausordnung. 
  3. Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der Teilnehmende kann den Bestellprozess für die Dienstleistung zunächst unverbindlich einleiten und seine Eingaben vor dem Absenden mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Teilnehmende eine verbindliche Anmeldung für die gewählte Veranstaltung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.
     
    Der Veranstalter kann das Angebot annehmen, indem er 

    • dem Teilnehmenden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Teilnehmenden maßgeblich ist, 

    • mit der Durchführung der Dienstleistung beginnt, 

    • den Teilnehmenden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert bzw. die Vergütung per Lastschrift einzieht. 

    Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Teilnehmenden. 

    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt. 

  4. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Teilnehmende unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot. 

    1. Vertragsinteresse 
      Die Anmeldung des Teilnehmenden durch die in Ziffer 4. genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Teilnehmenden an den Veranstalter zum Abschluss eines Vertrages über die in der Anmeldung beschriebene Veranstaltung dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Veranstalter dem Teilnehmenden nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Teilnehmenden dar. Die Annahme wird durch den Teilnehmenden entweder ausdrücklich per Mail oder Fax erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Dienstleistung innerhalb von 3 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von dem Veranstalter unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Teilnehmenden für eine Dauer von 3 Tagen.

    2. Vertragsangebot 
      Der Teilnehmende kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. Der Veranstalter wird dem Teilnehmenden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Veranstalter entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung wie unter Ziffer 3 erwähnt. 

  5. Der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht gespeichert. 

  6. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen dem Träger des Bildungshauses / der Akademie und der anmeldenden Person (Teilnehmenden). 

 

III. Veranstaltungsbeiträge, Zahlungsbedingungen 

  1. Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge. Darüber, welche Leistungen in dem Veranstaltungsbeitrag enthalten sind, informiert die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht erstattet. 
  2. Die Veranstaltungsbeiträge werden mit Vertragsschluss ohne jeden Abzug fällig. Sie können nach Rechnungsstellung mittels Überweisung oder im Lastschriftenverfahren beglichen werden. Für die Anmeldung über die Webseite ist das Lastschriftverfahren als Zahlungsmöglichkeit maßgeblich. Für Lastschrifteinzüge, die wegen fehlerhafter Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigem Widerspruch nicht eingelöst werden können, trägt der Teilnehmende die entstandenen Bankgebühren. 
  3. Rechnungen des Bildungshauses / der Akademie ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. 
  4. Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr von bis zu 5,00 EUR erhoben werden. 
  5. Für Exkursionen oder Studienreisen gelten ggf. besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen bzw. bei dem Bildungshaus / der Akademie zu erfragen sind. 
  6. Das Bildungshaus / die Akademie hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien Parkplätzen bereit. Ein Anspruch der Kundschaft auf einen Parkplatz oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht. Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen wird vom Bildungshaus / der Akademie nicht übernommen. 
  7. Mitbringen von Speisen und Getränken 
    Der Teilnehmende darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ansonsten kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden (Korkgeld). 

IV. Ermäßigung und Zuschüsse 

  1. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders ausgewiesen, gewähren wir Schülerinnen und Schülern, in Erstausbildung Stehenden (bis zum 30. Lebensjahr), Studierenden (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfangenden auf Nachweis eine Ermäßigung von 20 % der Veranstaltungsgebühr bei nicht zielgruppenrelevanten Veranstaltungen. Studienreisen und Sonderveranstaltungen sind von dieser Gebührenermäßigung ausgenommen. 
  2. Für die berufliche Weiterbildung von Dritten gewährte Zuschüsse (z. B. europäische und staatliche Zuschüsse in Form von Bildungsschecks, Bildungsprämien und Bildungsgutscheinen) müssen, soweit Sie für eine Maßnahme des Veranstalters genutzt werden sollen, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vom Teilnehmenden mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden. Der Teilnehmende erhält daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsentgelte unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderbestimmungen. 

V. Dienstbefreiung und Bildungsurlaub 

Die Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt und gefördert. Sie sind zudem anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 1984, geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 887), in Kraft getreten am 18. Dezember 2014. 

Die im Programm bzw. in den Veranstaltungsausschreibungen entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können als Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genutzt werden. 

 

VI. Rücktritt des Teilnehmenden 

  1. Rücktrittsrecht bei Reiseveranstaltungen i.S.d. § 651 a BGB 
    Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Das Bildungshaus / die Akademie verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit die teilnehmende Person vor Reisebeginn den Rücktritt erklärt oder die Reise nicht antritt. Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise kann das Bildungshaus / die Akademie eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Entschädigung bemisst sich nach der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung sowie dem Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn. Die Entschädigung kann pauschal wie folgt berechnet werden: ab dem 14. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises, ab dem 2. vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises. Der teilnehmenden Person steht der Nachweis darüber offen, dass dem Bildungshaus / der Akademie ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 
  2. Rücktrittsrecht bei Veranstaltungen, die keine Reiseveranstaltung i.S.d. 651 a BGB sind. 
     
    a) Tritt der Teilnehmende bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, kann seitens des Bildungshauses/der Akademie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € in Rechnung gestellt werden. Tritt er in der Zeit vom 13. Tag bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind vom Teilnehmenden 80 % des Veranstaltungsbeitrages als Stornierungskosten zu tragen. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Veranstaltungsbeitrag zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist das Eingangsdatum der Erklärung bei dem Bildungshaus / der Akademie. 
     
    b) Der Teilnehmende wird von den unter Ziffer VI. 2 genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit dem Bildungshaus / der Akademie abzustimmen. 
     
    c) Bei Vorliegen wichtiger Gründe gewährt das Bildungshaus / die Akademie ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wichtige Gründe sind insbesondere: 

    Sterbefall, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmenden. 

    Der Teilnehmende kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer schriftlichen Bescheinigung des Arbeitgebers). Auf Wunsch hat der Teilnehmende auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen. 

    Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an das Bildungshaus / die Akademie zu schicken. 

  3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes, bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt. 

 

VII. Absage von Veranstaltungen durch das Bildungshaus / die Akademie 

Das Bildungshaus / die Akademie kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere 

  • das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl 
  • der ersatzlose Ausfall von Referenten. 

Das Bildungshaus / die Akademie informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmenden. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet. 

 

VIII. Ausschluss von der Teilnahme 

  1. Das Bildungshaus / die Akademie kann den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmende
    a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist; 
    b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf erheblich stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind; 
    c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt. 
  2. Der Teilnehmende hat im Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VIII.1 den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz zu erbringen, soweit der Teilnehmende nicht nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bildungshauses / der Akademie bleiben hiervon unberührt.

 

IX. Haftung 

Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. 

 

X. Widerrufsrecht für Verbraucher/-innen 

Verbrauchern/-innen steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher/-in jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

– Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Erzbistum Paderborn (KdÖR) vertreten durch den Generalvikar, Domplatz 3, 33098 Paderborn Tel: 05251 12 50 Fax: 05251 125 1470 generalvikariat@erzbistum-paderborn.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Besondere Hinweise: 
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. 

– Muster-Widerrufsformular –
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.) 

An Erzbistum Paderborn (KdÖR), vertreten durch den Generalvikar
Domplatz 3 
33098 Paderborn 
Fax: 05251 125 1470 
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) / erhalten am (*) 

- Name des/der Verbrauchers/-in 

- Anschrift des/der Verbrauchers/-in 

- Unterschrift des/der Verbrauchers/-in (nur bei Mitteilung auf Papier) 

- Datum 

(*) Unzutreffendes streichen. 

 

XI. Sonstiges

  1. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmenden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  2. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Ist der Teilnehmende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

Paderborn, 01.08.2020 
In Kraft gesetzt 

gez. Andreas Hölscher 

Andreas Hölscher 
Erzbischöfliches Generalvikariat 
Abteilung bilden + tagen 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tagungshäuser des Erzbistums Paderborn für die mietweise Überlassung von Gästezimmern 

 Stand: 01.08.2020 

 

 I. Geltungsbereich 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern der Tagungshäuser sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den/die Kunden/-in. 
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Gastbereichen außerhalb der angemieteten Räume für andere Zwecke als die Gastbeherbergung bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung des Tagungshauses und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der/die Kunde/-in nicht Verbraucher ist. 
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung 

  1. Vertragspartner sind das Tagungshaus und der/die Kunde/-in. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des/der Kunden/-in durch das Tagungshaus zustande. 
  2. Dem Tagungshaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Ist der/die Kunde/-in nicht der Veranstalter bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem/der Kunden/-in gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Tagungshaus eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 
  3. Das Tagungshaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des/der Kunden/-in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Tagungshaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Tagungshauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Tagungshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Tagungshauses auftreten, wird das Tagungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des/der Kunden/-in bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der/Die Kunde/-in ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der/die Kunde/-in verpflichtet, das Tagungshaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 
  4. Alle Ansprüche gegen das Tagungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungshauses beruhen. 
  5. Sollte der/die Kunde/-in eine politische Vereinigung oder eine nicht christliche Glaubensgemeinschaft sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch das Tagungshaus. Verschweigt der/die Kunde/-in, dass es sich um eine politische Vereinigung bzw. eine nicht christliche Glaubensgemeinschaft handelt, so ist das Tagungshaus berechtigt, sofort vom Vertrag und ohne Schadenersatzforderung des/der Kunden/-in zurückzutreten. 

 

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

  1. Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom/von Kunden/-in bestellten und vom Tagungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der/Die Kunde/-in ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom/von Kunden/in veranlasste Leistungen und Auslagen des Tagungshauses an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 
  3. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Tagungshaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom/von Kunden/in verlangen. 
  4. Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom/von Kunden/in eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 
  5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des/der Kunden/-in oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Tagungshaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der/Die Kunde/-in kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Tagungshauses aufrechnen. 

 

IV. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe 

  1. Der/Die Kunde/-in erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 
  2. Gebuchte Zimmer stehen vom/von Kunden/in ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der/Die Kunde/-in hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 09.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Tagungshaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung, bis 18.00 Uhr 50 % und ab 18.00 Uhr 100% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des/der Kunden/-in werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Tagungshaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 
  4. Alle Zimmer im Tagungshaus sind Nichtraucherzimmer. Sollte vom Vertragspartner, Kunde/-in oder deren Gästen in einem der Zimmer geraucht werden, berechnen wir für die Zimmerreinigung eine Reinigungspauschale von 250,00 €. 
  5. Das Mitbringen und Unterbringen von Haustieren ist im Tagungshaus nicht erlaubt. Assistenz- und Blindenführhunde sind erlaubt. 

 

V. Rücktritt des/der Kunde/-in (Abbestellung, Stornierung) 

  1. Ein Rücktritt des/der Kunden/-in von dem mit dem Tagungshaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Tagungshaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der/die Kunde/-in bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Tagungshaus auszulösen. 
    Das Rücktrittsrecht des/der Kunden/-in erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Tagungshaus in Textform auslöst. 
  3. Bei einer Stornierung durch den/die Kunden/-in werden folgende Gebühren für die Gesamtleistung oder die teilweise stornierten Leistungen fällig: 
     
    Stornierung gebuchter Übernachtungszimmer (Reservierungen bis 5 Zimmer) 
    bis 1 Tag vor Anreise (18.00 Uhr)   kostenfrei 
    spätere Absage 100% des vereinbarten Preises 
     
    Bei einem Rücktritt von Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 
  4. Beim vom/von Kunden/in nicht in Anspruch genommenen Zimmern, hat das Tagungshaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 

  5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 4 berücksichtigt. Dem/Der Kunden/-in steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

  6. Das Tagungshaus bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Gästezimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. 

 

VI. Rücktritt des Tagungshauses 

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der/die Kunde/-in innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Tagungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden/-innen nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der/die Kunde/-in auf Rückfrage des Tagungshauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der/die Kunde/-in auf Rückfrage vom Tagungshaus mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. 
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und / oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Tagungshaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Tagungshaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  3. Ferner ist das Tagungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 
    • höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
    • Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des/der Kunden/-in, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein. 
    • ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 
    Bei berechtigtem Rücktritt des Tagungshauses entsteht kein Anspruch des/der Kunden/-in auf Schadensersatz. 
    Das Tagungshaus hat den/die Kunden/-in von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

 

VII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 

  1. Mitgeführte sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des/der Kunden/-in in den Gästezimmern bzw. im Tagungshaus. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tagungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Tagungshaus berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Tagungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des/der Kunden/-in zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungshaus abzustimmen. 

 

VIII. Haftung des/der Kunden/-in für Schäden 

  1. Sofern der/die Kunde/-in Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 
  2. Das Tagungshaus kann vom/von Kunden/in die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. 

 

IX. Haftung des Tagungshauses 

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus dem/der Kunden/-in nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. 

 

X. GEMA 

  1. Alle Musikveranstaltungen müssen vom/von Kunden/in vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der/die Kunde/-in. Das Tagungshaus wird vom/von Kunden/in bezüglich Forderungen der GEMA freigestellt. 

 

XI. Versammlungsstätten-Verordnung 

  1. Der/Die Kunde/-in hat in Räumen die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstätten VO) in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die maßgeblichen Bestimmungen über die maximal zulässige Bestuhlung (gemäß der aktuellen Bankettmappe) und die Verpflichtung, bei Überfüllung die Zugänge und Räume vorübergehend zu schließen. 

 

XII. Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reservierungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den/die Kunden sind unwirksam. 
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Tagungshauses. 
  3. Ist der/die Kunde/-in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der/die Kunde/-in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Paderborn, 01.08.2020 
In Kraft gesetzt 

gez. Andreas Hölscher 

Andreas Hölscher 
Erzbischöfliches Generalvikariat 
Abteilung bilden + tagen