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Sklaven, Unfreie und Verdingkinder

Kulturhistorisches Seminar
Als Präsident Obama zur Gedenkfeier für die neun Opfer des Massakers von Charleston (17. Juni 2015) das Lied »Amazing grace« anstimmte, wählte er einen Song, der nicht nur die schwarze Community einen sollte. Das christliche Lied erinnert an die tragische Geschichte der Sklaverei, als deren Folge die Rassendiskriminierung in der US-amerikanischen Gesellschaft bis heute nicht überwunden ist. Gerade die gewaltsamen Ereignisse des letzten Jahrzehnts, in dem als Gegenbewegung die black-lives-matter-Bewegung entstand, zeigen, wie fragil die Bürgerrechtslage für farbige Menschen bis heute in der ganzen Welt ist, deren Gleichberechtigung in den USA erst 1964, 1965 und 1967 durch entsprechende Gesetze festgeschrieben wurde.
Aber nicht nur der Sklavenhandel Amerikas ist ein Mahnmal an Unterdrückung, Ausbeutung und Entrech¬tung. Es scheint vielmehr, dass keine Zivilisation bis in unsere Tage auf Menschenhandel und Sklaverei ver¬zichtet hätte. Auch wenn die Lebenswirklichkeit von Unfreien in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich sein konnte, blieb ihr rechtlicher Status doch immer vom Wohlwollen der Herrschenden bestimmt. Dies gilt für den antiken Sklaven wie für den ausgebeuteten Schwarzen und die Indio Süd- und Mittelamerikas, für die Verdingkinder im 19. Jahrhundert wie für die modernen Lohnsklaven unserer Zeit.

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 125 / DZ 118 (112,50 / 109) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 100 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.