»Seid heilig, weil ich heilig bin!« (1 Petr 1,16)
Entsprechend ist das Jahresthema bewusst offengehalten. Das wird für die FilmEinkehrtage zwischen den Jahren von Vorteil sein. Das Motto »alles was uns heilig ist« lässt bei der Auswahl der drei Spielfilme ein facettenreiches Spektrum zu.
Als Leitfaden dienen Worte einer Gottesrede im Buch Levitikus (Lev 19,2), die im 1. Petrusbrief wie folgt zitiert werden:
»Seid heilig, weil ich heilig bin!« (1 Petr 1,16)
Nicht von Gott ist die Rede, sondern Gott selbst spricht. Da drängen sich Fragen auf wie:
Wo und wann ist heute Gottes Stimme zu hören? Wie macht sich »der Heilige schlechthin« bemerkbar – in meinem Alltag? Wozu lädt Gott mich ein, fordert Gott mich auf bzw. heraus?
Und am Ende des Heiligen Jahres wird man fragen dürfen: Wo zeigt sich im Rückblick ein Mehr an Leben, an (innerem) Frieden, an Glaube, Hoffnung und Liebe – in meinen Beziehungen, in meiner Arbeit? Wann, wo und wie habe ich mich als Pilgerin bzw. Pilger der Hoffnung erlebt?
Die 21. FilmEinkehrtage geben diesen Fragen Raum und Zeit mithilfe ausgewählter Spielfilme, in Gottesdiensten, beim Austausch mit anderen, im Gespräch mit den Begleitern und im Schweigen, im Rück- und im Ausblick auf das je persönliche Leben.
Eingeladen sind Menschen ab 18 Jahren,
- die im Laufe der gemeinsamen Tage sich selbst und Gott mit Hilfe von Spielfilmen näher kommen möchten,
- die offen sind für neue Formen der Spiritualität und der Glaubensästhetik und
- die bereit sind, anderen im Gespräch zu begegnen und die vorgesehenen Zeiten der Stille anzunehmen.
Das Seminar ist selbsterfahrungsorientiert. Es fordert die Bereitschaft, sich selbst einzubringen. Wir bitten um Verständnis, dass wir mit Rücksicht auf das Seminarkonzept die vollständige Teilnahme einschließlich Übernachtung zur Bedingung machen müssen. Aus demselben Grund ist die Teilnehmendenzahl auf 18 begrenzt.
In Kooperation mit der Benediktinerabtei Königsmünster, Meschede
Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 410 / DZ 389 (347 / 337) €
Die Beiträge für Teilnehmende, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I+II) und Sozialhilfe.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden,
können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf
einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.