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»Mit Sissi und Adenauer zum Wirtschaftswunder!«

Politik und Kultur zwischen Kriegsende und Wirtschaftswunder-Gesellschaft in den 1950er-Jahren
Nach der totalen Kriegsniederlage im Mai 1945 ging es zunächst nur ums seelische und körperliche Überleben. »Otto Normalverbraucher« schlug sich in zerbombten Städten zwischen Hunger, Schwarzmarkt und Entnazifizierung angesichts alliierter Besatzer durch. Die sogenannten »Trümmerfilme« geben ein Spiegelbild jener Jahre. Mit Währungsreform und Grundgesetz endete diese Phase der unmittelbaren Not. Das Leben normalisierte sich in der neu gegründeten bundesdeutschen Demokratie mit alten Werten. Und das »Wirtschaftswunder« in den 1950er-Jahren ließ wieder privaten Konsum zu. Als Fußball-Weltmeister (1954) wurde bald der Traum vom Urlaub in Italien möglich und die Bundesbürger konnten nun wieder viele Stunden in den Lichtspielhäusern verbringen. Mit den Heimatfilmen à la »Sissi« begannen für die westdeutschen Kinos die »goldenen 50er- Jahre«. Die Menschen wollten keine Trümmer mehr sehen und von der bedrückenden deutschen Vergangenheit abgelenkt werden. Kanzler Adenauer versprach: »Keine Experimente!« Die Mehrheit goutierte dieses »motorisierte Biedermeier« in Richtung »Ordnung« und »Sauberkeit«, doch Teile der Jugend rebellierten als »Halbstarke« mit ihrem »Rock'n Roll«.


Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 166 / DZ 151 (139 / 131) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 111 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.