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Elfenbein und Walrosszahn - Kulturgeschichte des »weißen Goldes«

Kunst- und kulturhistorisches Seminar
Elfenbein ist seit jeher wegen seiner samtenen Oberfläche und leichten Bearbeitbarkeit ein überaus geschätztes organisches Material. In unserer Zeit hat die quasi industrielle Verarbeitung im Luxusbereich zur Ausrottung ganzer Elefantenpopulationen geführt. Jährlich werden etwa 20.000 afrikanische Elefanten für den Elfenbeinhandel getötet, die Gesamtpopulation dieser Großsäuger ist in Afrika von ca. 10 Millionen Tiere Anfang des 20. Jahrhunderts auf heute weniger als 400.000 Exemplare zurückgegangen. Illegales Elfenbein ist heute trotz des internationalen Handelsverbotes aus dem Jahr 1989 ein Exportschlager in Südost-Asien.
In früheren Zeiten war dieses exotische Material nur weltlichen und geistlichen Großen vorbehalten, die es zu exquisiten Kunstgegenständen verarbeiten ließen. Über alle Grenzen hinweg wurde das Kostbarste in kostbarste Materialien gehüllt: Hostien in Elfenbeinpyxiden, Reste der Heiligen in Elfenbeinschatullen und -reliquiaren, die heiligen Schriften in Buchdeckeln mit Reliefs aus Elfenbein. Die Eleganz des Materials wurde gerade auch in der Gotik in der Sakralkunst wie auch bei Hofe überaus geschätzt. Kruzifixe und Madonnen, große Altarverkleidungen wie auch filigrane Reisealtärchen, aber auch Schachspiele und Spiegeleinfassungen - es scheint keinen Gegenstand der Luxuskultur gegeben zu haben, für den nicht Elfenbein verwendet wurde. Nicht umsonst werden diese Elfenbeinarbeiten der mittelalterlichen Schatzkunst zugeordnet.
So stand die Kunst des Elfenbeinschnitzers direkt neben der des Goldschmiedes. War das überaus kostbare exotische Material nicht zur Hand oder zu kostspielig, begnügte man sich mit Walrosszahn oder einfachen Knochenschnitzereien.
Das Seminar will in die vielfältige Anwendung und die kunstvolle Verarbeitung des Elfenbeins in der europäischen Kunst einführen.

Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 125 / DZ 118 (112,50 / 109) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 100 €

Die Beiträge für Teilnehmende, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.