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Die Schrecken des Krieges und das »Goldene Zeitalter« - Glaubenskrieg und Glaubenspracht im Zeitalter Peter Paul Rubens (1577-1640)

Kulturhistorisches Seminar mit Tagesfahrt zur Peter Paul Rubens-Ausstellung in Frankfurt a.M.
Peter Paul Rubens (1577 - 1640) wurde in eine Welt des politisch-religiösen Aufruhrs hineingeboren, deren prägendstes Merkmal die Unbeständigkeit und Gewalttätigkeit war. Der 30jährige Krieg, der in den Niederlanden sogar ein 80jähriger Krieg war, verheerte ganz Europa. Seine Beendigung war weniger einem positiven Friedenswillen als der allgemeinen Erschöpfung der Länder und ihrer Bevölkerung geschuldet. So fand er erst nach langen internationalen Verhandlungen 1648 im Westfälischen Frieden von Münster und Osnabrück sein Ende. Dennoch konnten die Gewaltexzesse und Not dieser Ära (ca. 1575 bis 1650) dem Geistesleben keinen Abbruch tun. Vielmehr spiegeln die Werke der großen Meister in Kunst, Literatur, Musik und Philosophie die kritisch-moralischen Anfragen der Menschen an die Herrscher, Kriegshelden und Machtpolitiker ihrer Zeit wider. Auch Peter Paul Rubens war ein Kind seiner Zeit, in dessen Biographie sich das Potential seiner Epoche in der Vielfalt seiner Lebensstationen spiegelt. Einige seiner Werke sind den Friedensbemühungen verpflichtet, deren Früchte er selbst nicht mehr ernten konnte.
Das Seminar bietet eine Kostprobe zu der Herbst-Studienreise in die Rubensstadt Antwerpen (in den Herbstferien 23.- 27.10.2018). Das im vergangenen Halbjahres-Programm angekündigte kulturhistorische Seminar "Alle Wetter! - Witterung und Jahreszeiten in der europäischen Geschichte" wird im Herbst 2018 nachgeholt.

Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung, Unterkunft und Exkursionskosten: EZ 142 / DZ 135 (117,50 / 114) €
- inkl. Verpflegung und Exkursionskosten, ohne Unterkunft: 119 (106) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.