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Die frühe Bundesrepublik im Spiegel ihrer Kinofilme (1949-1955)

Kaum ein Medium entfaltete im neuen Staat solch eine Breitenwirkung wie der Kinofilm mit seinen beliebten Filmstars. Die Publikumsmassen strömten. Die boomenden Filmgenres boten bzgl. ihres Inhalts und ihrer Resonanz ein Spiegelbild bundesdeutscher Befindlichkeiten und Sehnsüchte. Spätestens mit »Grün war die Heide« war 1951 das exemplarische Genre des Wirtschaftswunderlands geschaffen: der Heimatfilm, bot er doch - im Gegensatz zu den »Trümmerfilmen« Jahre 1945-49 – Ersatz für den Verlust der realen und ideologischen Heimat.
Sehr umstritten waren die Wiederaufrüstungspläne der Adenauer-Regierung. Rechtzeitig rollte da unterstützend die Militärfilmwelle heran (»08/15«, »Canaris«, »Des Teufels General«).
Mit dem »doppelten Lottchen« startete 1951 ein weiteres gern gesehenes Genre: der Familienfilm. Besonderes Kennzeichen: Alle Probleme waren jeweils am Ende dieser Streifen gelöst, ganz im Sinne des damaligen Familienministers Würmeling, der das »hohe Lied« auf die »innerlich gesunde Familie« als »Sicherung gegen die drohende Gefahr der kinderreichen Familien des Ostens« sang. Die damit einhergehende Sexualmoral wird u.a. deutlich durch den Skandal um »Die Sünderin« (1951).
Das Anliegen des Seminars ist auch, »zu zeigen, dass das Kino der Adenauer-Ära sich bei genauerem Hinsehen als vielgestaltiger, ambivalenter und brüchiger erweist als gängige filmhistorische Erzählungen (und Bewertungen) glauben machen, dass es politischer und poetischer war als sein Ruf.« (Deutsches Filminstitut)
Mit zahlreichen Ausschnitten dieser und weiterer Kinofilme der damaligen Zeit.

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 133 / DZ 126 (101,50 / 98) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 110 (90) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.