Europas »Wilder Norden« – von Nebra nach Rom
Der schrittweise Untergang des weströmischen Reiches in der Völkerwanderungszeit mit dem Zug der Hunnen bis nach Westeuropa sowie den Wanderungen von Wandalen, Goten, Sueben, Burgundern und Langobarden durch Osteuropa bis hin zur Wandalischen Landnahme in Nordafrika, der Gründung des Reiches der Ostgoten in Italien, der Westgoten und der Burgunder im heutigen Frankreich sowie später der Langobarden in Norditalien sind einige der Schwerpunkte der Seminarreihe.
Diesen langen Weg vom 3. bis ins 13. Jahrhundert über ein Jahrtausend nicht nur europäischer sondern auch deutscher Geschichte zeichnet die Seminarreihe anhand archäologischer und historischer Quellen nach, wobei neben der Entwicklung der Sachkultur auch die Entwicklung des Rechtswesens mit den ersten europäischen Gesetzestexten und die Entwicklung der Buchkunst seit der Spätantike bis zum Mittelalter sowie der Weg des Christentums seit dem 3. Jahrhundert bis zum Mittelalter mit der Entwicklung vom Merowingerreich bis zum Reich der Staufer beleuchtet werden.
Den Schwerpunkt des zweiten Teils der Seminarreihe bilden die frühen Kontakte der mediterranen Welt zu West-, Mittel- und Nordeuropa sowie deren Einflüsse auf die Entwicklung dort ansässiger indigener Bevölkerungsgruppen der vorrömischen Zeit. Das Seminar bietet Einblicke in die komplexen Veränderungen einheimischer Bevölkerungen zwischen Alpen, Atlantik und Skandinavien unter frühen Einflüssen der mediterranen Welt als Grundlagen späterer Wanderungen von Teilen eben dieser Bevölkerungen Richtung Süden, angefangen bei den Kimbern und Teutonen des 2. Jh. vor Christus bis in die Völkerwanderungszeit ab dem 3. nachchristlichen Jahrhundert.
Eine Teilnahme auch an einzelnen Seminaren der Reihe ist gut möglich, da zu Beginn jedes Seminars eine Einführung und Einbettung in den Gesamtrahmen erfolgen.
Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 166 / DZ 151 (139 / 131) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 111 €
Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.