Zur Übersicht

Das Mittelmeer (VIII)

Die westeuropäische Megalithkultur
Die ältesten Überlieferungen von Reisen in der Welt des Mittelmeeres stellt Homers Epos (9. Jh. v. Chr.) der im späten 2. Jahrtausend v. Chr. spielenden Odyssee dar.

Jedoch bereits spätestens seit dem 4. Jahrtausend v. Chr. waren die Inseln und die Küstenregionen des westlichen Mittelmeeres in die kulturellen Entwicklungen des vorderen Orients und des östlichen Mittelmeeres mit der Kultur der Kykladen und der Minoischen und Mykenischen in der Ägaeis und auf Kreta mit einbezogen und bildeten unter den von dort ausstrahlenden Einflüssen auf der Basis weitreichender Handelsbeziehungen im circummediterranen Raum eigenständige kulturelle Weiterentwicklungen aus.

Nicht nur die Inselgruppen Maltas mit den neolithischen Tempelanlagen von Hal Tarxien und anderen sowie die Balearen, sondern auch Sizilien, Sardinien und Korsika und die Regionen zwischen der Appennin- und der Iberischen Halbinsel waren in diese kulturellen Entwicklungen mit einbezogen.

Das Seminar setzt die Beschäftigung mit der westeuropäischen Megalithkultur fort, die wir im zweiten Halbjahr 2022 begonnen haben.

Schwerpunkte sind hier neben der Megalithkultur der Iberischen Halbinsel die Bretagne, Großbritannien mit Avebury und Stonehenge und der Wessex-Kultur, Irland unter anderem mit den Gräbern im Tal des Boyne bis zu den Orkneys sowie Deutschland und Südskandinavien.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die bronzezeitliche Metallurgie mit Kupfer, Zinn, Silber und Gold mit deren Erzlagerstätten und dem bronzezeitlichen Erzbergbau Mitteleuropas mit den überregionalen Handelswegen zwischen Cornwall und Levante im europäisch-mediterranen Kontext bis in die Landschaften Osteuropas und den Orient.


Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 150 / DZ 136,50 (126 / 118,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 101 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.