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»Das hab‘ ich so noch nicht gesehen!«

Christologische Motive im Film
Filme zeigen nicht nur Bilder, sie verändern Perspektiven - das schließt theologische »frameworks« selbstverständlich mit ein. Wie aber transformieren Filme theologisches Denken? Sind sie lediglich Hilfsmittel zur Verdeutlichung von eigentlich schon klaren Sachverhalten, oder sind sie eigene »loci theologici«, d.h. Orte, an denen theologisches Denken sich (weiter-) entwickelt und neu verstehen lernt? Diese zentralen Fragen sollen im Seminar aus praktisch- und systematisch-theologischer Perspektive adressiert werden. Im Fokus steht dabei nicht alleine die theoretische Auseinandersetzung mit medienästhetischen Fragefeldern, sondern der Versuch, selbst im Umgang mit Filmbeispielen störungssensible, theologische Aneignungsmöglichkeiten zu erproben. Das thematische Zentrum der Veranstaltung bildet die Frage nach Christus als dem Erlöser - einem (immer noch) zentralen Motiv des Gegenwartsfilms. (Was) kann unser christologisches Vorverständnis von filmästhetischen Zugängen lernen? Und wie können solche Prozesse bewusst gemacht werden?

In Kooperation mit dem Institut für Katholische Theologie der Universität Paderborn

Referentin/Referent:
- Prof. Dr. Rita Burrichter, Professorin für Praktische Theologie am Institut für Katholische Theologie der Universität Paderborn
- Dr. Aaron Langenfeld, Wiss. Mitarbeiter am Institut für Katholische Theologie (Systematische Theologie) der Universität Paderborn

Tagungsleitung:
Prof. Dr. Rita Burrichter, Universität Paderborn
Aaron Langenfeld, Universität Paderborn
Dr. Ulrich Dickmann, Katholische Akademie Schwerte


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 114,- / DZ 100,- (63,- / 56,-) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 68,- (40,-) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I u. II) und Sozialhilfe

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.