Aufbrüche und Barrieren. Geschichte der Behindertenpolitik und des Behindertenrechts seit den 1970er Jahren
Vor diesem Hintergrund will die Tagung den interdisziplinären Austausch zwischen juristischen und historischen Expertinnen und Experten über die jüngere Vergangenheit und Gegenwart der Behindertenpolitik und des Behindertenrechts vertiefen. Der Blick richtet sich dabei auf den Wandel von Rechtsnormen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext, auf die Wechselwirkungen zwischen Recht und Institutionen sowie auf zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Konstellationen und Konflikte. An die Sektionen schließt eine Podiumsdiskussion an, in der die Ergebnisse der Tagung bilanziert und auf aktuelle und künftige Problemstellungen der Behindertenpolitik bezogen werden.
Kooperationspartner:
Prof. Dr. Theresia Degener, Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS), EvH Bochum, UN Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Dr. Markus Leniger, Katholische Akademie Schwerte
Dr. Marc von Miquel, Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger
Dr. Wilfried Rudloff, Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz
Prof. Dr. Felix Welti, Lehrstuhl für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Universität Kassel
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: 65,- (35,-) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 45,- (25,-) €
Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.