Erbe verpflichtet - UNESCO-Welterbestätten in Deutschland (2): 1999-1990
Im Sommer 2025 wurden die Schlösser des bayrischen Königs Ludwig II. als Welterbe in Deutschland von der UNESCO-Kommission anerkannt. Damit befinden sich
aktuell 56 Welterbestätten in Deutschland als international festgeschriebenes Kulturerbe, das es für die Gegenwart und Zukunft zu wahren und fortzuschreiben gilt.
Wir wollen uns in der neuen Seminarreihe zunächst mit den UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, ihrer langen Tradition seit 1978, sowie ihren jeweiligen Kriterienkatalogen und Antragsgeschichten beschäftigen.
Beginnen werden wir zeitlich rückwärts und starten mit den jüngsten Welterbestätten, die 2025 zertifiziert worden sind: die Schlösser des Bayernkönigs Ludwig II.: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee.
Weiterhin setzen wir die im Frühjahr begonnene Reihe fort und werden uns nun den deutschen Welterbestätten im Zeitraum von 1999 bis 1990, von der Wartburg in Eisenach bis zum Potsdamer Schloss, zuwenden.
Angedacht ist die Reihe der deutschen Stätten bis zu ihren Anfängen 1978 fortzusetzen und daran anschließend um die internationalen Stätten sowie die Rote Liste der bedrohten Welterbestätten zu erweitern.
aktuell 56 Welterbestätten in Deutschland als international festgeschriebenes Kulturerbe, das es für die Gegenwart und Zukunft zu wahren und fortzuschreiben gilt.
Wir wollen uns in der neuen Seminarreihe zunächst mit den UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, ihrer langen Tradition seit 1978, sowie ihren jeweiligen Kriterienkatalogen und Antragsgeschichten beschäftigen.
Beginnen werden wir zeitlich rückwärts und starten mit den jüngsten Welterbestätten, die 2025 zertifiziert worden sind: die Schlösser des Bayernkönigs Ludwig II.: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee.
Weiterhin setzen wir die im Frühjahr begonnene Reihe fort und werden uns nun den deutschen Welterbestätten im Zeitraum von 1999 bis 1990, von der Wartburg in Eisenach bis zum Potsdamer Schloss, zuwenden.
Angedacht ist die Reihe der deutschen Stätten bis zu ihren Anfängen 1978 fortzusetzen und daran anschließend um die internationalen Stätten sowie die Rote Liste der bedrohten Welterbestätten zu erweitern.
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 135 / DZ 116,75 €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 86 €
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.