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Nirgends in Sicherheit

Verfolgung über Ländergrenzen hinweg – Transnationale Repression (TNR)
Was fällt Ihnen bei den Stichworten »Giftanschlag in Salisbury«, »Tiergartenmord«, »Ermordung des Journalisten Jamal Kashoggi in der Türkei« oder »Entführung einer Passagiermaschine nach Minsk« ein? Diese Stichworte stehen für besonders Aufsehen erregende Beispiele der Verfolgung von Dissidenten, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten im Ausland und im Exil. Andere Praktiken sind die Ausspähung von Dissidenten und anderen Regierungsgegnern (Spionage, Cyberangriffe) oder die Bedrohung und Verfolgung oppositioneller Gruppierungen (Denunziation, Unterwanderung, Observation, Desinformation). Diese Erscheinungsformen der länderübergreifenden Verfolgung werden inzwischen als Transnationale Repression (TNR) bezeichnet.
Es gibt bislang keine allgemein anerkannte Definition von länderübergreifender Unterdrückung. Ebenso fehlen offizielle Daten und Statistiken, was ein Hindernis für die Bekämpfung dieses Phänomens darstellt. Allen bisherigen Definitionsversuchen ist gemein, dass sie im Allgemeinen die von einer Reihe von Staaten außerhalb ihrer Landesgrenzen betriebenen Unterdrückungsmaßnahmen beschreiben.
Neben den Angriffen auf direkte Opfer untergräbt die länderübergreifende Verfolgung die nationale Sicherheit und Souveränität der Staaten, in denen die Taten begangen werden und verstößt gegen die Grundsätze des Völkerrechts.
Seit 2025 gibt es auf der Ebene der EU, des UN-Menschenrechtsrates sowie der G7 Bemühungen, sich auf eine gemeinsame Definition zu verständigen. Zudem muss geklärt werden, wie diese Erscheinungsformen von länderübergreifenden Menschenrechtsverletzungen bekämpft werden können und welche Verpflichtungen zum Beispiel Deutschland (und andere Staaten) hat, um die möglichen Opfer zu schützen.
Diesen und anderen Fragen soll die Tagung nachgehen. Sie wird Beispiele für länderübergreifende Verfolgung einzelner Staaten aufzeigen und durch Fachvorträge und eine Podiumsdiskussion Fragen des Opferschutzes vertiefen.


In Kooperation mit ACAT Deutschland - Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter e.V.


Tagungsleitung:
Sabine Aldenhoven, Dr. Gabriela M. Sierck
Dr. Markus Leniger, Studienleiter

Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 220 / DZ 189 (149,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 115 €

Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %