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Lorenz Kardinal Jaeger als Seelsorger

Vierte Fachtagung
Nachdem der Nachlass Lorenz Kardinal Jaeger (1892-1975) im Erzbistum Paderborn verzeichnet worden ist, hat die Kommission für Kirchliche Zeitgeschichte im Erzbistum Paderborn ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, welches die wissenschaftliche Auswertung des Nachlasses erarbeiten soll. Dieses Projekt wurde vom Erzbistum bewilligt, dabei geht es um eine wissenschaftlich kompetente, interdisziplinäre und dem öffentlichen Interesse Rechnung tragende Aufarbeitung.
Angesichts des enormen Umfangs des Nachlasses wird sich dessen Aufarbeitung über mehrere Jahre erstrecken. Dazu werden fünf thematische Schwerpunkte gebildet, die jeweils auf einer eigenen Fachtagung behandelt werden sollen.

Nach den drei Fachtagungen "Jaeger als Theologe" (2018), "Jaeger als Ökumeniker" (2019) und "Jaeger als Kirchenpolitiker" (2020) nimmt die diesjährige Tagung den Seelsorger in den Blick.


In Kooperation mit der Kommission für Kirchliche Zeitgeschichte im Erzbistum Paderborn.


Tagungsleitung:
Prof. Dr. Nicole Priesching, Vorsitzende der Kommission für Kirchliche Zeitgeschichte im Erzbistum Paderborn
Dr. Markus Leniger, Katholische Akademie Schwerte


Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 110 / DZ 96 (85 / 78) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 60 €


Die Beiträge für Teilnehmende, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %