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Theorien der Gerechtigkeit II

John Rawls (1921-2002)

Mit John Rawls’ »Theory of Justice« begann in den 70er Jahren die Diskussion um die Gerechtigkeit neu. Fast alle seitdem veröffentlichten Gedanken beziehen sich kritisch auf Rawls. Er schließt sich an die liberale Tradition der Staatsvertragstheorien an und fügt in sie das zentrale Kriterium der Unparteilichkeit ein. Mit »Gerechtigkeit als Fairneß« bezeichnet er die Begründung von Gerechtigkeitsprinzipien in einem fairen Verfahren, in dem sich rationaler Eigennutzen und Unparteilichkeit verbinden. Ihm geht es um gerechte staatliche Institutionen, die einerseits die grundlegenden Rechte für alle Menschen sichern und andererseits eine differenzierte Verteilung des Wohlstands unter Wahrung von Chancengleichheit und Verbesserung der Lage der Schlechtergestellten gewährleisten sollen.


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 150 / DZ 143 (137,50 / 134) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 125 €

Die Beiträge für Teilnehmer/-innen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.


Infos zur Reihe

Theorien der Gerechtigkeit II

Gerechtigkeit gilt als wichtigstes Kriterium der Politischen Ethik. Seit John Rawls 1971 sein grundlegendes Werk »Theory of Justice« veröffentlichte, hat sich in der politischen Philosophie eine lebendige und vielfältige Diskussion über Theorien der Gerechtigkeit entfaltet. Die Problemdimensionen erstrecken sich von Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Strafgerechtigkeit bis zu Verteilungsfragen der Sozialen Gerechtigkeit, von der Legitimation staatlicher Gewalt bis zur Diskussion globaler Gerechtigkeit, von Geschlechtergerechtigkeit bis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. So vielfältig sich der Gerechtigkeitsbegriff in all diesen Dimensionen erweist, so kontrovers zeigen sich auch die unterschiedlichen Theorieansätze.
Im ersten Jahr unserer Seminarreihe wurde die historische Dimension der Gerechtigkeitsthematik ausgelotet. Mit den Veranstaltungen in 2021/22 betreten wir in unserer Reihe den Boden der neueren politischen Philosophie.