III.) Wahrheit und Politik, Nationalstaat und Menschenrechte
In Vita activa stellt sie eine Handlungstheorie vor, in der das Handeln streng von zwei anderen Weisen des Tätigseins, dem Arbeiten und Herstellen, unterschieden wird. Handeln vollzieht sich zwischen menschlichen Personen, die sich gemeinsam um die Gestaltung ihres politischen Lebens sorgen. Nur innerhalb der Pluralität von Menschen kann sich die personale Identität entfalten. Im Handeln und Sprechen tritt die Person öffentlich in Erscheinung. Zu den interessantesten Gedanken Arendts gehören ihre Verbindung von Freiheit und »Gebürtlichkeit« sowie die Analyse der Handlungsformen Verzeihen und Versprechen.
Die ersten beiden Seminarwochenenden werden sich ganz dem Werk Vita activa widmen. Wir bitten die Teilnehmenden, ein eigenes Exemplar dieses Buches mitzubringen. Am dritten Wochenende werden wir uns ergänzend mit weiteren Texten Arendts zur politischen Theorie beschäftigen. Dadurch wird eine Teilnahme an diesem Wochenende für diejenigen leichter, die an den vorherigen Seminaren der Reihe nicht teilgenommen haben.
III.) Wahrheit und Politik, Nationalstaat und Menschenrechte
Diese dritte Wochenende der Reihe nimmt ergänzend zu Gedanken aus Vita activa weitere Texte Hannah Arendts in den Blick, die aus heutiger Sicht sehr aktuell erscheinen. Da ist zum einen ihr Aufsatz über Wahrheit und Politik, der von unserer doch sehr veränderten Medienerfahrung und den Debatten über »fake news« aus diskutiert werden soll. Aber auch Kapitel aus ihrem zweiten Hauptwerk Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, die sich mit dem Verhältnis von Nationalstaat und Menschenrechten befassen, sollen besprochen werden.
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 203 / DZ 187,50 (175,50 / 167,75) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 148 €
Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.