»Ob ein Schmerz ist wie mein Schmerz?« Eindrucksvoll haben Bach und Händel diesen Satz aus Klgl 1,12 musikalisch in Szene gesetzt. Sie schließen damit daran an, wie seit dem Mittelalter und bis jüngst in der katholischen Liturgie der Kartage die fünf Klagelieder des Alten Testaments, traditionell die sog. Klagelieder Jeremias, gesungen, gebetet, inszeniert wurden. Manche haben vielleicht sogar noch die Nennungen der geheimnisvollen Buchstaben des hebräischen Alphabets im Ohr, die die Lesung oder Rezitation dieser Klagelieder, oft sogar musikalisch unterlegt, begleitet haben, Aleph, Beth, Gimmel, Daleth, He… Mit dem schweren A des »Ach« (Luther) bzw. einem »Weh« (Einheitsübersetzung) beginnen drei der fünf Lieder. Die Klage der Klagelieder ist für die Karwoche so prägend, dass die Kar-woche die »Klage« in ihrem Namen trägt, denn Klage heißt althochdeutsch »kara«, ein Wort, das sich im Deutschen nur in den Kombinationen Karwoche, Kartage, Karfreitag oder Karsamstag, erhalten hat! So viele Gründe, das kleine Buch der Klagelieder ins Zentrum der Bibeltheologischen Tage zu rücken: die einzelnen Klagelieder in ihrer ursprünglichen Funktion zur Verarbeitung der Katastrophe von 586 v. Chr., also der Zerstörung des Staates Israel bzw. Juda, des Königtums, des Tempels mit dem nachfolgenden babylonischen Exil; die Logik des ganzen Buches aus den fünf Liedern; den weiteren jüdischen und christlichen Umgang damit; die Rezeption der Lieder besonders in der Musik. Und wir bestimmen ihr Verhältnis zu dem, was wir in diesen Tagen eigentlich zu fassen versuchen: die Schrecken der Passion Jesu ebenso wie die verwegene Ahnung eines Darüberhinaus, und zwar in der Hoffnung auf den einen Gott, der die harte Klage des »Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen« (Ps 22,2) kreativ verwandeln kann.
Referent
Prof. Dr. Andreas Michel (*1963), seit 2006 Professor für Biblische Theologie am Institut für Katholische Theologie der Universität zu Köln und seit 2017 Prodekan für Studium und Lehre an der dortigen Philosophischen Fakultät
Teilnahmebeitrag pro Person
- inkl. Verpflegung und Unterkunft:
EZ 407 / DZ 360,50 (324,50 / 301,25) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 242 €
Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %