III.) Aristoteles‘ »Metaphysik«
Diese Reihe über die griechische Ontologie fügt sich ein in ein größeres Projekt über die Ontologie, die Martin Heidegger Anfang des 20. Jahrhunderts in radikaler Weise erneuert hat. Im Jahr 2026 wird seines 50. Todestages gedacht, und 2027 können wir an das Erscheinen seines Hauptwerkes »Sein und Zeit« vor 100 Jahren erinnern. Beide Jahrestage sind Anlass genug, uns 2027 in mehreren Seminaren mit Heideggers Ontologie zu befassen. Die Veranstaltungen in diesem Jahr sollen dies vorbereiten. Zunächst nun mit den drei Veranstaltungen über die griechische Ontologie. Heidegger selbst hatte einen Satz aus Platons »Sophistes« seinem Werk »Sein und Zeit« als Motto vorangestellt. In der zweiten Jahreshälfte werden dann neuere Voraussetzungen der Philosophie Heideggers Thema sein: die lebensphilosophische Hermeneutik Wilhelm Diltheys und die Phänomenologie Edmund Husserls.
III.) Aristoteles‘ »Metaphysik«
Die Bücher des Aristoteles, die später unter dem Titel »Metaphysik« zusammengefasst wurden (Aristoteles selbst nennt dies »Erste Philosophie«) bilden den systematischsten Entwurf einer Prinzipienphilosophie in der Antike. In großer Kenntnis der Diskussionen vorheriger Jahrhunderte setzt sich Aristoteles mit allen älteren Ansätzen auseinander. Da er auch als erster in vielen umfangreichen Werken eine systematische Grundlegung der Logik geleistet hat, ist sein Denken frei von antilogischen Elementen und bietet uns einen klareren Aufriss der Ontologie. Sie war über Jahrtausende hinweg schulbildend. Kennzeichnend ist seine Orientierung an der Frage des Werdens, weshalb er die Unterscheidung von Wirklichkeit und Möglichkeit grundlegend durchdenkt und mit seiner Lehre von den vier Ursachen eines Seienden den Entstehungsprozess zu bestimmen versucht.
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 203 / DZ 187,50 (175,50 / 167,75) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 148 €
Teilnahmebeiträge mit Ermäßigung stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende (bis zum 30. Lebensjahr), Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfangende auf Nachweis.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %
Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.