
Der Tod gehört zum Leben – fast nirgendwo ist das so klar, wie in vielen caritativen Einrichtungen und Diensten. Aber auch als Teil des Lebens bleibt das Sterben eine Herausforderung. Mit am größten wird die Herausforderung dann, wenn Menschen, oft nach langen Leidenswegen, ihren einzigen Ausweg im Sterben sehen. Für Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen und Diensten stellt sich die Frage: Wie sollen Sie mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid umgehen?
Mit seiner neuen Empfehlung »Umgang mit Suizidassistenz« bietet der Diözesane Ethikrat hierzu Orientierung und Hilfe. Auf bisher nicht dagewesene Weise schlüsselt der Ethikrat unterschiedliche Formen der Mitwirkungshandlungen an assistiertem Suizid auf und legt eine ethische Beurteilung vor. Auf dieser Grundlage können caritative Einrichtungen und Dienste konkrete einrichtungsspezifische Qualitätsstandards entwickeln und Mitarbeitende im Umgang mit Sterbewünschen schulen.
Der Diözesane Ethikrat hält in seiner Empfehlung an der Unverlierbarkeit der Würde in allen Phasen menschlichen Lebens fest und betont die unbedingte Verpflichtung katholischer Einrichtungen zum Leben. Gleichzeitig sollen Betroffene in ihrer Not und mit ihren oft unermesslichen Leiderfahrungen nicht alleine gelassen werden: Hier helfe eine Ausweitung des palliativmedizinischen Angebots, das zugleich suizidpräventive Wirkung entfalte.
Die Empfehlung »Umgang mit Suizidassistenz« ist ab sofort auf der Homepage des Diözesancaritasverbands Paderborn abrufbar und wird ab Oktober 2025 an die caritativen Einrichtungen und Dienste versandt. Der Ethikrat begleitet die Veröffentlichung mit kostenfreien digitalen Informationsveranstaltungen zur neuen Empfehlung am 21.10. und 03.11. jeweils von 16:30-18:00 Uhr – weitere Informationen finden Sie hier.
(Text: Johannes Tomberg, Geschäftsführer des Diözesanen Ethikrates)