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Neues Format »Akademie-Forum« – Auftakt mit Abend zu Lorenz Kardinal Jaeger

Mit dem neuen Format »Akademie-Forum. Aktuelle Fragen – offene Gespräche – neue Perspektiven« eröffnet die Akademie einen offenen Denk- und Gesprächsraum für aktuelle Fragen aus Kirche und Gesellschaft. In loser Folge greifen wir Themen auf, die bewegen, herausfordern und Orientierung suchen. Ein Impulsvortrag setzt den Akzent – die anschließende Diskussion lebt von der Vielfalt der Perspektiven. Das Akademie-Forum lädt ein zum Mitdenken, Mitreden und Weiterfragen.

Zum Auftakt stand am 14. April der langjährige Paderborner Erzbischof Lorenz Kardinal Jaeger und sein Umgang mit Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Fokus. Akademiedirektor Msgr. Dr. Michael Menke-Peitzmeyer begrüßte die Teilnehmenden, stellte das Konzept der neuen Reihe vor und führte in das Thema des Abends ein. Vor dem Hintergrund der Mitte März veröffentlichten Missbrauchsstudie für das Erzbistum referierte Studienleiter Dr. Markus Leniger wichtige Ergebnisse der Studie in Bezug zu Jaeger, wobei sein Schwerpunkt auf die Zeit der Bundesrepublik lag. Nach einem Blick auf die Biografie Jaegers, die stark von Jaegers Fronterlebnissen im ersten Weltkrieg, vom Zusammenbruch des Kaiserreichs und einer Distanz zur Weimarer Republik geprägt war, folgte zunächst ein Überblick zu Struktur und Quellen der von Prof. Dr. Nicole Priesching und Dr. Christine Hartig verfassten kirchenhistorischen Studie der Universität Paderborn. Ein besonderes Merkmal ihrer Untersuchung ist die Einbeziehung der Betroffenenperspektive. Denn neben Akten der erzbischöflichen Verwaltung, die vor allem die Sicht der Institution abbilden, wurden auch strukturierte Interviews mit Betroffenen sexueller Gewalt geführt, die teilweise erstmals über ihre Leiderfahrungen sprachen. Die Transkripte dieser Interviews bilden den Kern des Kapitels »Kindheiten von Betroffenen sexueller Gewalt durch Kleriker«. Es gibt einen Einblick in individuelle Leiderfahrungen und stellt diese in den Zusammenhang der Situation, in der Kinder und Jugendliche in der Nachkriegszeit lebten.

Die Nachkriegszeit war für Kinder und Jugendliche von prekären Lebensbedingungen, fehlenden Vätern, von Gewalterfahrungen in Schule und Familie und von fehlender Nähe und Wärme in den Elternbeziehungen geprägt. Generell herrschte eine große Sprachlosigkeit zwischen den Generationen. Die Eltern, insbesondere die Väter, sprachen in der Regel nicht über ihre Kriegstraumata. Die »Wirtschaftswunderjahren« waren zudem durch die Renaissance moralischer Werte wie Ordnung, Sauberkeit und Keuschheit sowie von einer generellen Tabuisierung von Sexualität geprägt. Gewisse Freiräume von der starken Kontrolle durch Eltern und die Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen auszutauschen, boten häufig nur kirchliche Angebote wie Jugend- und Messdienergruppen oder Ferienfreizeiten. Täter nutzten diese Räume als Taträume sexueller Gewalt. Häufig schufen sie sich gerade durch die im Elternhaus nicht erfüllten Bedürfnisse nach Nähe, Wärme und Anerkennung Zugang zu ihren Opfern. Die Anzeige erlittener Übergriffe wurde nicht nur durch die fehlende Sprachfähigkeit in Sachen Sexualität erschwert. Ebenso bedeutsam war, dass die Täter als Priester/Pfarrer Teil der erwachsenen Autoritäten in der Gemeinde bzw. im Ort waren. Auch für Eltern, deren Kinder ihnen von sexueller Gewalt berichteten, kostete die Anzeige einer so mächtigen Autoritätsperson große Überwindung und war mit der Gefahr sozialer Ausgrenzung im Ort verbunden.

Das Kapitel »Umgang der Personalverantwortlichen mit Beschuldigungen sexueller Gewalt« legt den Fokus auf das Agieren Erzbischof Jaegers, seines Generalvikars, des Personalreferenten und des Offizials (Leiter des Erzbischöflichen Gerichts). Die Studie zeigt zunächst das grundsätzliche Problem auf. Es bestand darin, dass das Kirchenrecht weder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung noch einen eigenen Tatbestand sexueller Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene kannte. Entsprechende Taten wurde als Verstöße gegen das Sechste Gebot gewertet und fielen damit in die gleiche Kategorie wie der Bruch des Zölibats durch einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit Erwachsenen. Außerdem zielte das Kirchenrecht immer auf eine Besserung und Umkehr des Täters. Nach einer Schuldanerkennung und Bußzeit war in der Logik der Verantwortlichen daher ein Wiedereinsatz des reuigen Täters prinzipiell immer möglich. Auflagen, wie z.B. Einschränkung der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, wurden nur ganz unzureichend kontrolliert, die dienstvorgesetzten Pfarrer an den neuen Einsatzorten wurden nur äußerst zurückhaltend über die Vorgeschichten informiert. Psychologische Hilfe für Täter gab es nicht, Erzbischof Jaeger setzte auf Buße, spirituelle Einkehr und die dadurch angestrebte Stärkung des inneren Widerstands gegen zukünftige Übergriffe. Regelgerechte kirchliche Strafverfahren wurden, nachdem sie in der NS-Zeit bei entsprechenden staatlichen Verfahren noch die Regel waren, in der Bundesrepublik immer seltener durchgeführt.

Die oberste Maxime des Handelns der Personalverantwortlichen war die Skandalvermeidung und die Wahrung des Ansehens der Institution Kirche. Die nach einer Anzeige oder Beschwerde eingeleiteten Ermittlungen hatten daher nicht nur den Zweck, den Sachverhalt durch Zeugenbefragungen zu klären. Ebenso dienten sie dazu, die Zuverlässigkeit der Beschwerdeführer, ihren »Leumund« zu prüfen. Hierzu gehört vor allem die Frage, ob sie »gut katholisch« waren und regelmäßig die Gottesdienste besuchten. Und nicht zuletzt wurde durch den Generalvikar oder den von ihm beauftragten Pfarrer auch Druck auf die Eltern ausgeübt, ihre Anzeige zurückzunehmen – gelegentlich verbunden mit der losen Zusage, in absehbarer Zeit den Beschuldigten zu versetzen.

Trotz der in der Amtszeit Jaegers hohen Hürden für Anzeigen und ungeachtet zahlreicher Aktensäuberungen ließen sich aus den ausgewerteten Archivquellen 144 Beschuldigte und 316 Betroffene ermitteln. Das Dunkelfeld dürfte aber beträchtlich größer sein.

Zu den erschütternden Erkenntnissen der Studie gehört, neben den zahlreichen Fällen sexueller Gewalt, der empathielose Umgang mit den Betroffenen. Während Erzbischof Jaeger auch für von weltlichen Gerichten strafrechtlich verurteilte Priester persönliche Worte der Anteilnahme fand und Zusagen für zukünftige Unterstützung gab, findet sich in den Akten keinerlei Anzeichen für eine emphatische, seelsorgerliche Begleitung der Opfer. Sie wurden in ihrem Leid und in ihrem oft jahrzehntelangem Schweigen allein gelassen.

Zum Abschluss seines Referats und als Überleitung zur anschließenden Diskussion stellte der Referent Dr. Leniger noch kurz das im März eröffnete Mahnmal »memory – AUFDECKEN + ERINNERN« in der Brigidenkapelle des Paderborner Doms vor. Das vom Künstler Christoph Brech gestaltete Memorial wurde gemeinsam mit der unabhängigen Betroffenenvertretung entwickelt. Es gibt 12 Betroffenen Raum, von ihren individuellen Missbrauchserfahrung zu berichten. Entstanden ist ein bewegendes Mahnmal. Er ermöglicht das, was Betroffene so lange entbehren mussten: Empathie.

Die anschließende Diskussion und der Austausch bei Getränken und Brezeln boten Raum, sich noch einmal vertieft mit den Inhalten der Studie auseinanderzusetzen. Wer jetzt Interesse bekommen hat auch Akademie-Forum teilzunehmen: Das zweite Akademie-Forum findet schon bald statt. Am 11. Mai 2026 wird Prof. Irlenbron über den dieses Jahr verstorbene Philosophen Jürgen Habermas referieren: Über einen säkularen Anwalt der Religion und was er uns heute noch zu sagen hat.