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»Wenn Steine reden ...« - Erzählende Bauskulptur im mittelalterlichen Kirchenbau

Kunsthistorisches Seminar
Heilige zwischen wilden Tieren, Ritter im Kampf, Frauen mit Schlangen an der Brust, Streitende, die sich die Haare raufen, Adler, Monster, Chimären und vieles andere mehr. Die Bilderwelt in der Bauskulptur des Mittelalters ist für uns heute gleichermaßen wunderbar wie unverständlich. Wie sind Gewaltszenen, Grotesken und sogar Obszönitäten im kirchlichen Umfeld zu verstehen? Schon die Romanik kennt diese Formen, doch in der Gotik scheinen diese Gestalten die Kirchen und Kathedralen geradezu zu überwuchern und von den Dächern und Wasserspeiern die Welt zu verhöhnen.

Manches schreckt ab oder reizt zum Lachen, anderes scheint erklärlich und dem Verständnis unmittelbar zugänglich. Doch viele Darstellungen und Motive erschließen sich nicht unmittelbar. Auch wenn den Menschen der Vergangenheit in ihrem kulturellen Rahmen manche Motive eindeutiger erschienen als uns heute, sind viele auch so verschlossen und kryptisch, dass sie für einfache Menschen einer Erläuterung bedurften, während Theologen und Gebildete sie als Erinnerung und Mahnung direkt verstehen konnten. Sicher aber ist, dass das Bild in einer bilderarmen Zeit faszinierte und den Blick unmittelbar und direkt auf sich zog. Das bannend-sinnliche des Visuellen tat hier seine unmittelbare Wirkung: sowohl bei den Intellektuellen wie auch bei den Ungebildeten. Daran erinnern auch die Mahnungen zum Bildergebrauch von den byzantinischen Ikonoklasten des 8. und 9. Jahrhunderts über Bernhard von Clairvaux bis hin zu den Bilderstürmern der Reformation und unserer Zeit.

Das Seminar führt in die Vielfalt der mittelalterlichen Bauskulptur ein und vermittelt die Bandbreite der Deutungsmöglichkei-ten.


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 123,50 / DZ 116,50 (111 / 107,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 98,50 €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.