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Seelsorgende Pflege und pflegende Seelsorge

Von der Altenheimseelsorge zur Altenpflegepastoral
Die Situation in der Altenpflege verändert sich: stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege, neue Wohn- und Betreuungsangebote, Definition von Pflegebedürftigkeit, Sozialraumorientierung, Pflegemix... Darüber hinaus verändern sich die Pastoral und die Seelsorge: neue pastorale Räume, Seelsorge in einer säkularisierten Gesellschaft, Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen...
Eine angemessene Seelsorge muss auf diese Entwicklungen und Veränderungen reagieren, das herkömmliche Verständnis der Altenheimseelsorge verändert sich hin zur Altenpflegepastoral. Die Fachtagung nimmt diese Entwicklungen in den Blick, zum Einen aus pastoraltheologischer Perspektive und zum Anderen mit den konkreten Erfahrungen aus dem Projekt Altenpflegepastoral, das zurzeit im Bistum Osnabrück entwickelt wird.


Die Fachtagung richtet sich an Pastorale Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen in der Altenpflege, Vertreter/-innen von Trägern der Altenhilfe, Mitarbeiter/-innen in der Gemeindesozialarbeit, Sozialpädagoginnen/-pädagogen, Theologinnen/Theologen, Religionspädagoginnen/-pädagogen, Verantwortliche aus den Bistümern.


In Kooperation mit: »Altenpastoral Regionalgruppe Nord/West« der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster mit Offizialatsbezirk Oldenburg, Osnabrück, Paderborn


Referentin/Referenten:
- Prof. Dr. Martin Lörsch, Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät Trier, Mitglied der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz
- Christiane van Melis, Referentin für Seelsorge für Menschen im 3. & 4. Lebensalter und Seelsorge zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Bistum Osnabrück
- Dr. Peter Bromkamp, Abt. Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen, Erzbistum Köln


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 138 / DZ 131 (125,50 / 122) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 113 €


Die Beiträge für Teilnehmer/-innen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.