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Das Evangelium nach J. K. Rowling?

Eine exemplarische Suche nach neuen theologischen Erkenntnisorten
Keine Buchreihe des letzten Jahrhunderts war so erfolgreich wie der Mehrteiler über den Zauberschüler Harry Potter. Das Spiel mit theologischen Motiven und den großen existenziellen Fragen ist dabei kaum zu übersehen. Für die Theologie stellen sich zwei entscheidende Fragen: Kann erstens ihr eigenes dogmatisches Verständnis von Begriffen wie Erlösung, Opfer, Stellvertretung etc. durch die Auseinandersetzung mit der Erzählung produktiv neu perspektiviert werden? Und zweitens, dürfen aus dem kirchlichen Selbstverständnis heraus neue Geschichten die klassischen »Frameworks« beeinflussen, ja möglicherweise sogar verändern - oder ist diese Autorität exklusiv an Schrift, Tradition und Dogma gebunden?
Diesen Fragen will die Veranstaltung in einer Auseinandersetzung mit Originaltexten und wissenschaftlichen Analysen nachspüren. Das offene universitäre Blockseminar findet gemeinsam mit Studierenden der Universität Paderborn statt; Gruppenarbeitsphasen sind vorgesehen, und Materialien werden frühzeitig im Voraus bereitgestellt. Eine Lektüre der gesamten Harry-Potter-Reihe wird nicht vorausgesetzt, ist aber hilfreich.


In Kooperation mit dem Institut für Katholische Theologie der Universität Paderborn


Referentinnnen/Referenten:
Dr. Aaron Langenfeld, Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und ihre Didaktik am Institut für Katholische Theologie, Universität Paderborn
Lukas Wiesenhütter, Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und ihre Didaktik am Institut für Katholische Theologie, Universität Paderborn


Tagungsleitung:
Dr. Ulrich Dickmann, Katholische Akademie Schwerte
Dr. Aaron Langenfeld, Universität Paderborn
Lukas Wiesenhütter, Universität Paderborn


Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 114,- / DZ 100,- (63,- / 56,-) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 68,- (40,-) €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I u. II) und Sozialhilfe

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.


Ausfallkosten:
- bei Rücktritt 13 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bei späterem Rücktritt/Nichtteilnahme/vorzeitigem Beenden der Teilnahme: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.