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Flüchtlinge brauchen Schutz, aber wie?

Asylverfahrensberatung bei Amnesty International - Aufbauseminar
Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Änderungsgesetze, EU-Qualifikationsrichtlinie - das deutsche Asyl- und Ausländerrecht ist ein wahrer Paragraphendschungel, gespickt mit mannigfaltigen Verordnungen und zu erfüllenden Voraussetzungen. Darin verlieren sich nicht nur AsylbewerberInnen und Flüchtlinge, die bei uns Hilfe erbitten.
Qualifizierte Flüchtlingsberatung ist daher das A und O in der Flüchtlingsarbeit. Das Seminar vermittelt eine solide Basis. Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird ein breiter Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung vermittelt. Auch die Entwicklung des Amnesty-International-Mandats bis hin zum jetzigen Arbeitsrahmen und deren Auswirkungen auf die Flüchtlings- und Asylarbeit werden kurz erläutert.
Als »i-Tüpfelchen« werden die erworbenen Kenntnisse anhand einer nachgestellten Beratungssituation in die Praxis umgesetzt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch.
Um den Umgang mit Gesetzestexten zu üben, bitten wir darum, das Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz (z.B. beck-text Ausländerrecht) mitzubringen.

Das Aufbauseminar wiederholt und vertieft die Themen des Einführungsseminars und vermittelt zusätzliche Aspekte wie "Familiennachzug" und "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge".

In Zusammenarbeit mit Amnesty International

Referentinnen/Referent:
Susanne Achterfeld; Cyrielle Fernandez; Stefan Kessler
Amnesty International, Fachkommission Asyl

Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 95,- / DZ 85,- (55,- / 50,-) €
Teilnahmebeitrag pro Person für Mitglieder von Amnesty International:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft im DZ: 65,- (45,-) €, EZ-Zuschlag: 15,- €

Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und Sozialhilfe.

Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.

Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %

Stornierungen sind ausschließlich an das zuständige Tagungssekretariat zu richten und bedürfen der Schriftform.