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»Abschied von Schuld und Sühne?«
3. Juristentag im Erzbistum Paderborn

06.01.10 »Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes, geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns,« formulierte der bedeutende Kirchenvater Irenäus von Lyon bereits im 2. Jahrhundert. Auch das geltende Strafrecht setzt eine zumindest auf relativer Freiheit beruhende Einsichts- und Schuldfähigkeit voraus, da »der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach den Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und das rechtlich Verbotene zu vermeiden«, so ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (vom 18.3.1952, BGH St 2, 200).

Dem Konzept von Willensfreiheit, demzufolge der Mensch unter denselben materiellen und psychischen Zuständen auch anders handeln könne, wird von Psychologen und in jüngster Zeit auch von Neurowissenschaftlern die alternative Position gegenübergestellt, menschliches Verhalten sei vollständig bestimmt durch genetische Vorgaben, erfahrungsbedingte Motive und sozial vermittelte Gründe, die alle in der Hirnaktivität verankert seien und ohne diese Verankerung nicht existierten.

Wie reagiert die Rechtswissenschaft mit ihrem Konzept des Schuldstrafrechts auf die Ergebnisse der Hirnforschung? Führen deren Erkenntnisse möglicherweise zu einer Neudefinition des Schuldbegriffs und damit zu einem reinen Präventionsstrafrecht, in dem die Frage nach Schuld und Strafe durch die Kriterien von Gefährlichkeit und Sicherheit ersetzt wird? Ist unser Strafrecht insoweit überholt und nur noch aus pragmatischen Gründen haltbar, weil es keine begründbare Alternative gibt? Welche Folgen ergeben sich für die forensische Praxis? Stehen wir durch die Erkenntnisse der Hirnforscher vor einem neuen Menschenbild, oder erleben wir nur die Variante einer alten philosophischen Debatte, die von den Kirchenvätern bis Immanuel Kant reicht? Gibt es Vermittlungspositionen, die dazu herausfordern, die Begriffe von Willensfreiheit und Schuldfähigkeit philosophisch neu zu überdenken? Welchen Beitrag kann die Theologie zur aktuellen Fragestellung leisten?

Zusammen mit profilierten Wissenschaftlern aus der Hirnforschung, der Strafrechtslehre und der Moraltheologie wollen wir diesen Fragen beim 3. Juristentag im Erzbistum Paderborn in der Katholischen Akademie Schwerte nachgehen.


Mitwirkende:
Erzbischof Hans-Josef Becker, Paderborn
Prof. Dr. Christof Breitsameter, Professor für Moraltheologie an der Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. iur. Klaus Günther, Universitätsprofessor am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt/Main, Professur für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht
Prälat Alfons Hardt, Generalvikar, Paderborn
Dr. Ina Holznagel, Oberstaatsanwältin, Dortmund
Prof. Dr. rer. nat. Dr. phil. Gerhard Roth, Institut für Hirnforschung, Abteilung für Verhaltensphysiologie und Entwicklungsneurobiologie,  Universität Bremen


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