Im Jahr 2009 war ein doppeltes Darwin-Jubiläum zu begehen: Vor zweihundert Jahren, am 12. Februar, wurde der große englische Biologe geboren, vor 150 Jahren erschien sein Hauptwerk, die »Entstehung der Arten«. Dies gab Anlass zu einer ganzen Reihe neuer Publikationen zu Darwin und zur Evolutionstheorie, die sich bewusst an einen weiteren Leserkreis richteten. Ebenso wurde das Gespräch über »Gott und die Evolution« neu belebt. Die Seminarreihe geht den Fragen, die sich hier dem Glauben und der Theologie stellen, unter drei Aspekten nach.
Den Anfang bildet ein Überblick über die biologische Entwicklungslehre im Allgemeinen und Darwins Evolutionstheorie im Besonderen. Es ist von großer Bedeutung, die naturwissenschaftlichen Begriffe und Denkansätze von Anfang an mit der nötigen Präzision darzustellen. Nur so erhält das Gespräch zwischen Theologie und Evolutionstheorie eine angemessen Basis. Dieses Gespräch soll anhand einiger zentraler Themen (Finalität, Kreationismus, Teilhard de Chardin) geführt werden.
Eine zweite Frage gilt dem Bild vom Menschen: Ist er ein Zufallsprodukt der Evolution oder, wie man oft gesagt hat, die »Krone der Schöpfung«?
Schließlich ist eine Frage aufzuwerfen, die in jüngster Zeit die Aufmerksamkeit in Wissenschaft und Medien auf sich zieht: Es geht um eine Ausweitung des Evolutionsgedankens über das rein Biologische hinaus in Richtung auf den »geistigen« Bereich: Erkenntnis, Moral und Religion. Sind auch sie nichts anderes als Resultate des natürlichen Evolutionsprozesses?
Referent: Dr. Hans Günther Türk, Wuppertal
Tagungsleitung: Dr. Ulrich Dickmann, Stellv. Akademiedirektor
Tagungssekretariat für diese Tagung:
Barbara Lappe, Tel. 02304/477-502
Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 14.30 Uhr
Anmeldeschluss: eine Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn
Programm
Teilnahmebeitrag pro Person je Veranstaltung:
- inkl. Verpflegung und Unterkunft: EZ 80,- / DZ 74,- (52,50 / 49,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne Unterkunft: 59,50 (42,25) €
Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35. Lebensjahr), Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II).
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100 %